Rauchmelderpflicht

Die Raumelderpflicht trat in Bayern in Kraft am 1. Januar 2013.

Die Rauchmelder müssen mit CE- Kennzeichen und der Angabe der Norm EN 14604 gekennzeichnet sein.

Die Rauchmelderpflicht wurde in der Bayerischen Bauordnung §46 (BayBo) festgelegt.

Es ist vorgeschrieben das mindestens 1 Rauchmelder in jedem Schlafzimmer, in jedem Kinderzimmer und in jedem Flur, der Verbindungen zu Aufenthaltsräumen hat, angebracht wird. Die Rauchmelder sind einfach zu montieren mit den beiliegenden Dübeln und Schrauben. Die Rauchmelder sollten in den Zimmern ziemlich mittig an der Decke angebracht werden.

Die Rauchmelderpflicht gilt für folgende Gebäude:

  • Diese Vorgabe gilt für alle Gebäude die ab 1. Januar 2013 gebaut werden.
  • Eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2017 gilt für alle zuvor erbauten Gebäude.

Für den Einbau der Rauchmelder sind die Eigentümer zuständig. Für die Instandhaltung, Wartung und regelmäßiger Funktionsprüfung sind die Bewohner bzw. Mieter selber zuständig. Es sollte regelmäßig kontrolliert werden ob die Kontrollleuchte des Rauchmelders noch blinkt, dadurch ist gewährleistet das die Batterie noch genug Spannung hat.

Es sterben jährlich in Deutschland mehrere hundert Menschen bei Bränden. Fast alle die bei Bränden sterben, sterben nicht an Verbrennungen, sondern an den giftigen Rauchgasen. Eine frühe Warnung ist Lebensentscheidend, denn Nachts beim Schlafen funktioniert der Geruchssinn nicht. Dadurch würde ein Brand durch die Nase nicht wahrgenommen. Die giftigen Rauchgase lähmen die Atemwege und man erstickt im Schlaf bevor man verbrennen würde. Rauchmelder werden nicht umsonst die „stillen“ Lebensretter genannt.

Ein Zertifizierter Rauchwarenmelder erkennt durch seine Fotozelle die Lichtbrechung und löst einen bis zu 110dB lauten Signalton aus.

Die Mindestleistungsmerkmale eines Rauchmelders nach DIN EN 14604 sind:

  • Eine Voraussetzung ist ein Testknopf zur Funktionsprüfung des Rauchmelders
  • Der Signalton muss 85 dB mindestens betragen.
  • In die Rauchmesskammer sollte der Rauch von allen Seiten gut eindringen können.
  • Bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, muss ein wiederkehrendes Warnsignal mindestens 30 Tage vorher ertönen.

Hier ein Link: https://www.youtube.com/watch?v=w5_qUgyIMZo

Rauchmelder richtig anbringen: